Die stimmberechtigten Mitglieder der Kirchgemeinde Arth bilden die Kirchgemeindeversammlung.
Die Kirchgemeindeversammlung
- erlässt die Kirchgemeindeordnung
- erlässt weitere Rechtssätze der Kirchgemeinde
- wählt das Präsidium und die Mitglieder des Kirchenrates
- wählt die Rechnungsprüfungskommission
- setzt den Voranschlag und den Steuerfuss fest
- genehmigt die Rechnung
- bewilligt Ausgaben nach Massgabe des Gesetzes
- beschliesst über den Erwerb und die Veräusserung von Grundeigentum mit Ausnahme geringfügiger Geschäfte
Die Kirchgemeindeversammlung findet anfangs Dezember statt. Eingeladen und stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger römisch-katholischer Konfession, die in der Pfarrei Arth ihren gesetzlichen Wohnsitz haben.